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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 06.12.2021

Pension Am Fuchsbau, Fuchsbau GmbH, Am Fuchsbau 13, 14554 Seddiner See , nachstehend „Pension“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Pension gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden “Vertragspartner”) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs-überlassung von Pensionszimmern und sonstigen Räumlichkeiten und dem Verkauf von Speisen und Getränken. Die Pension ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

1.2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Beherbergungs-, Pauschalreise,- Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der Pension abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1.3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Pension diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners mit Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-mail) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2.2. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Vertragspartner, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner 3 oder mehr Zimmer in der Pension, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per FAX, per E-mail, über www.am-fuchsbau.com, über Mittler (z.B. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.

2.4. Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung, kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande.  Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen diesen Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

2.5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs-zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 120 Tage, so hat die Pension das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen.

3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5. Der Zahlungsanspruch der Pension ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

3.7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Pension, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlungen zu machen.

3.8. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 10,00 geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-/Kreditkarte zu zahlen. Die Pension ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

3.9. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der Pension nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Pension abgetreten werden.

3.10. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Pension Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zur Pension nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

4. Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Für Einzelbuchungen gilt folgende Regelung (gilt nicht für Gruppenbuchungen/ Kontingentverträge gemäß § 2.3/2.4.):

Die Pension räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

4.1.1. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners vor Reisebeginn werden von der Pension folgende Kosten als pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt:

Tages- bzw. Kurzzeittarif (1-3 Nächte):

50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Leistungen bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag.

Wochentarif (ab 4 Nächte):

bei einer Stornierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Leistungen

bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Leistungen

Langzeittarif (ab 30 Nächte):

bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag:

50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die ersten 30 Tage der gebuchten Leistungen

bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag:

90% des vertraglich vereinbarten Preises für die ersten 30 Tage gebuchten Leistungen

Davor ist die Stornierung kostenfrei.

4.1.2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall beträgt die Rücktrittspauschale 90% der gebuchten Leistungen.

4.2. Für Gruppenbuchungen/Kontingentverträge gemäß § 2.3/ §2.4 gilt folgende Regelung:

4.2.1. Sofern zwischen der Pension und dem Vertragspartner ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende  Unmöglichkeit dar Leistungserbringung vorliegt.

4.2.2. Tritt der Vertragspartner vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, verliert die Pension den Anspruch auf den vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen. Die Pension kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

4.2.3. Eine darüber hinausgehende Auflösung (Stornierung) des Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2.4. Bei vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.2.5. Der Pension steht es frei, den ihr entstehenden und vom Vertragspartner zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.2.6. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn werden von der Pension dem Vertragspartner folgende Kosten als pauschaler Schadenersatz berechnet:

–        kein Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der gebuchten Leistungen bis einschließlich 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht

–        50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der gebuchten Leistungen zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht

–        70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der gebuchten Leistungen zwischen 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht

–        90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der gebuchten Leistungen weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums zugeht

4.3. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners bleibt unberührt.

5.  Rücktritt der Pension

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertrags-partner auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist diese ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

– höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Vertrags-partners oder des Zwecks, gebucht werden;

– die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.

5.4. Die Pension hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch der Pension auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle einer berechtigten Vertrags-beendigung unberührt.

5.5. Das gesetzliche Rücktrittsrecht der Pension bleibt unberührt.

6. An- und Abreise

6.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine frühere Anreisezeit vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 17:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den weiteren Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

7. Haftung der Pension, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

7.1. Die Pension haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

7.2. Ausnahmsweise haftet die Pension für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,

          – die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt

          – aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3. Eine Haftung der Pension für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

7.4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch die Pension eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Pension eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

7.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, in der Pension anzuzeigen.

7.6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.

7.7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Über-nachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

7.8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Pension aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt.

8. Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Pension.

8.2. Es gilt deutsches Recht.

8.3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Potsdam als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.

9. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter dem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@am-fuchsbau.com

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.